Wenn Sie vor der Reparatur eines SCHOEPS Mikrofons wissen wollen, welche Kosten auf Sie zukommen, können Sie einen Kostenvoranschlag beauftragen. Hierfür ist die Zusendung des defekten Mikrofons erforderlich. Am Telefon oder per E-Mail können wir keine Auskunft über den Reparaturaufwand erteilen, da wir nicht wissen können, was uns nach dem Öffnen des Gehäuses erwartet. Wir rechnen Servicepauschalen ab, deren Höhe abhängig vom Aufwand und vom Alter des Mikrofons ist. Eine ungefähre Abschätzung der Kosten ist somit auf Basis der Preisliste unten möglich.
Ein Kostenvoranschlag braucht zusätzliche Zeit, es dauert somit etwas länger, bis Sie Ihr Mikrofon zurückerhalten. Wenn Sie unter Zeitdruck stehen, sollten Sie auf einen Kostenvoranschlag verzichten.
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel kostenlos, im Gegenzug gehen wir davon aus, dass Reparaturen, die wirtschaftlich sinnvoll sind, auch durchgeführt werden. Eine Servicepauschale wird nur dann erhoben, wenn eine Reparatur abgelehnt wird, deren Kosten unter 30% des aktuellen Listenpreises bleiben. Der Kostenvoranschlag wird dann – abhängig vom Aufwand – mit bis zu € 50,- für aktive Teile (Kapseln, Ver- stärker, Aktives Zubehör) berechnet.
Zum Erstellen eines Kostenvoranschlags muss das Produkt geöffnet bzw. zerlegt werden. Wenn die Reparatur anschließend abgelehnt wird, kann es vorkommen, dass es nicht mehr möglich ist, eine vor dem Öffnen eventuell noch vorhandene Restfunktion wieder- herzustellen. In Einzelfällen wird selbst ein erneuter Zusammenbau unmöglich sein. Dies ist z.B. bei Reparaturanfragen mit beschädigtem Gehäuse der Fall. Kapsel oder Verstärker werden in diesem ”worst case” zerlegt – sprich: in Einzelteilen – zurückgesandt. Wenn eine Überprüfung ergibt, dass das Mikrofon nicht defekt ist, sondern nach einer Reinigung wieder uneingeschränkt verwendbar wird, erstellen wir wegen Geringfügigkeit keinen Kostenvoranschlag, sondern führen Reinigung und Überprüfung gleich durch und stellen die geringen Kosten für diesen Service in Rechnung.
Wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll oder technisch nicht mehr machbar sein sollte, wird für den Kostenvoranschlag auch nichts berechnet.